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Wirtschaftsprüfung

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Das österreichische Unternehmensrecht sieht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Aber auch Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschluss- oder Konzernprüfung haben – etwa, um im Zuge der Prüfung wertvolle Informationen darüber zu gewinnen, wie sich ein Unternehmen positiv weiterentwickeln lässt. Das Privatstiftungsgesetz sieht ebenfalls die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Auch im Zusammenhang mit diversen Umgründungen gibt es die Verpflichtung von Prüfungen.

Die Steirische Wirtschaftstreuhand bündelt unter einem Dach alle Qualifikationen, die für umfassende, zielführende Lösungen jeglicher Prüfaufgaben notwendig sind. Die Basis dafür bildet unser tiefes Verständnis für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen wie auch für das regulatorische Umfeld, in dem sie sich bewegen.

Das tun wir für Sie:

  • Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Sonderprüfungen (Gründungs-, Verschmelzungs- und Spaltungsprüfungen)
  • Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen
  • Interne Revision
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • IT-Prüfungen
  • Spendenbegünstigungsprüfungen
  • Vereinsprüfungen
  • Prüfungsnahe Dienstleistungen
  • Aktivierungsbestätigungen
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