Die Grundlage für unseres Unternehmensleitbilds und unseres Compliance-Verständnisses sind unsere STWT-Grundsätze. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden und GeschäftspartnerInnen ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. So ist es auch in unseren internen Richtlinien verankert.
Das HinweisgeberInnen-Meldesystem der Steirischen Wirtschaftstreuhand (in Folge kurz „STWT“) umfasst folgende Gesellschaften:
Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH Steirische Prüfungs- und BeratungsGmbH
Das HinweisgeberInnen-Meldesystem soll helfen, unseren Werten jederzeit gerecht zu werden. Oberstes Ziel ist, den nachhaltigen Erfolg der STWT zu sichern und auszubauen sowie Schäden von ihr abzuwenden. Das HinweisgeberInnen-Meldesystem dient somit dem Schutz unserer Unternehmen sowie unserer Mitarbeitenden und GeschäftspartnerInnen.
Datenschutz
Der Schutz von Daten und Informationssystemen ist für die STWT seit je her ein wichtiges Anliegen, welches wir bei allen unseren Geschäftsbeziehungen und auch gegenüber unseren Mitarbeitenden stets berücksichtigen. Dementsprechend behandeln wir personenbezogene Daten vertraulich und gemäß der Datenschutzvorschriften. Weiters investieren wir laufend in Sicherheitsmaßnahmen, um den Schutz unserer Informationssysteme und der darin befindlichen Daten bestmöglich zu gewährleisten.
Wir sind laufend bemüht, die Informations- und Datensicherheit am höchsten Sicherheitsstand zu halten.
Das HinweisgeberInnen-Meldesystem dient der Meldung von Verstößen in nachstehenden Zusammenhängen:
Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung bestimmter strafbarer Handlungen im Bereich der Korruption
Bestechlichkeit
Vorteilsannahme
Vorteilsannahme zur Beeinflussung
Bestechung
Vorteilszuwendung
Vorteilszuwendung zur Beeinflussung
Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten
Schutz der Privatsphäre, Datenschutz sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Umweltschutz
Verletzung der Personenfreiheit (Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung jeglicher Art)
Verbotene Einflussnahme
Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV
Missbrauch der Amtsgewalt
Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
Potentielle Verstöße im Sinne des "Whistleblowing-Gesetzes" müssen frühzeitig erkannt und aufgearbeitet werden, damit ein etwaiges Fehlverhalten schnellstmöglich abgestellt werden kann.
Wir sind daher unseren Mitarbeitenden und GeschäftspartnerInnen dankbar, wenn sie uns auf mögliche Verstöße hinweisen. Zu diesem Zweck haben wir ein gesichertes HinweisgeberInnen-Meldesystem eingerichtet.
So können Hinweise von jedem Standort und rund um die Uhr abgegeben werden: sicher, vertraulich und auf Wunsch auch anonym
Um zum HinweisgeberInnen-Meldesystem zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
FAQs
Warum soll eine Meldung abgegeben werden?
Von unseren Mitarbeitenden sowie von unseren GeschäftspartnerInnen erwarten wir ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Gesetzliche Bestimmungen, verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. Sollten Sie Verstöße im Bereich der oben erwähnten Meldethemen oder andere, unseren ökonomischen, ökologischen und sozialen Richtlinien widersprechende, Handlungen bemerken, dann nutzen Sie die Möglichkeit der Meldung über dieses HinweisgeberInnensystem und teilen Sie uns Ihre Informationen mit.
Welche Meldungen helfen Ihnen und uns?
HinweisgeberInnen steht das Meldesystem zur Verfügung, wenn sie auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände und der ihnen verfügbaren Informationen hinreichende Gründe für die Annahme haben, dass die Hinweise wahr sind. Um Vorwürfen nachgehen zu können, benötigen wir spezifische Informationen zu konkreten Sachverhalten. Die Hinweise sollen daher möglichst nachprüfbar und stichhaltig sein.
Welche Gesellschaften der STWT nehmen an dem HinweisgeberInnen-Meldesystem teil?
Es nehmen folgende Gesellschaften der STWT daran teil:
Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG
Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH
Steirische Prüfungs- und BeratungsGmbH
Wie läuft eine Meldung ab?
Wenn Sie eine Meldung (namentlich und vertraulich oder anonym) senden möchten, füllen Sie bitte nachfolgend angeführtes Meldeformular aus und beschreiben darin den Vorfall, den Sie melden möchten.
Der Meldeprozess umfasst nur wenige Schritte bzw. Fragen:
Zunächst werden Sie gebeten, das Unternehmen auszuwählen, welches Ihre Meldung betrifft.
Im nächsten Pflichtfeld wird nach Ihrer Beziehung zum Unternehmen gefragt. Sie können Meldungen als MitarbeiterIn, PraktikantIn und Auszubildende, sowie als BewerberIn oder überlassene Arbeitskraft erstatten. Des Weiteren können LieferantInnen oder GeschäftspartnerInnen sowie GesellschafterInnen, AnteilseignerInnen oder Mitglieder eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans Meldungen einbringen.
Im nächsten Feld werden Sie nach dem Schwerpunkt Ihrer Meldung bzw. dem Meldethema gefragt.
In dem nächsten Freifeld formulieren Sie bitte Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten nachfolgend Fragen zu dem betreffenden Fall über einfache Antwortauswahlmöglichkeiten. Für den freien Text haben Sie 4.000 Zeichen zur Verfügung, was in etwa einer vollgeschriebenen A4-Seite entspricht.
Des Weiteren wird um die Angabe gebeten, ob bereits jemand über den Vorfall informiert wurde bzw. wer darüber informiert wurde und ob es Zeugen gibt.
Im letzten Punkt werden Sie gefragt, ob Sie Ihren Namen und/oder Kontaktdaten angeben möchten oder Sie lieber vollkommen anonym eine Meldung abgeben möchten.
Sie können auch ein Dokument – alle Formate sind möglich – hochladen.
Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, werden Ihre Angaben bzw. wird Ihre Meldung an unser "HinweisgeberInnen-Team", welches zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet ist, weitergeleitet.
Nach erfolgter Einreichung erscheint ein 16-stelliger Code, der Ihrer Meldung zugeordnet ist – bitte speichern Sie den Code. Sie können von überall über die Website https://hinweise.stwt.at einsteigen und mit dem Code den Verlauf der Bearbeitung der Meldung einsehen und auch über eine Chat-Funktion mit uns – vollkommen anonym – kommunizieren.
Die Meldung wird innerhalb der ersten 7 Tage direkt an die zuständigen Personen weitergeleitet.
Diese Personen bewerten die eingelangte Meldung und überprüfen sie auf deren Stichhaltigkeit innerhalb von 3 Monaten.
Bei stichhaltigen Angaben werden spätestens nach 3 Monaten Folgemaßnahmen ergriffen oder die Meldung zurückgewiesen. Jedenfalls wird Ihnen das Ergebnis der Bearbeitung bekanntgegeben, sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben, über die Sie informiert werden können.
Alternativ können Sie uns auch gerne Ihre Meldung per Post zukommen lassen. Die Adresse dafür lautet:
Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Leonhardstr. 109 8010 Graz
Wir behandeln persönliche Daten jeglicher Art – von Mitarbeitenden, GeschäftspartnerInnen, etc. – vertraulich und im Einklang mit den Datenschutzvorschriften.
Wie bekomme ich eine Rückmeldung?
Oberstes Prinzip des Meldesystems ist der Schutz der HinweisgeberInnen. Sie haben jederzeit mittels Codeeingabe (siehe Punkt 9 bei Frage „Wie läuft eine Meldung ab?“) die Möglichkeit den Status Ihrer Meldung einzusehen.
Sollten Sie weitere Informationen dazu übermitteln wollen oder weiterhin in Kontakt sein wollen, können Sie die Chat- und Hochladefunktion in Ihrer Meldung nutzen.
Unsere Kontaktdaten
Sollten Sie zur Hinweisgebung Fragen haben oder Beratung brauchen, wenden Sie sich bitte an:
Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Leonhardstraße 109, 8010 Graz T: +43 316 32 24 31 F: DW 56 office@stwt.at
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